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Aidoo "Mit Leidenschaft und Begeisterung fairbunden"
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Kundenstimme: Manuela Knaf / INJOY Giessen

 

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„Hallo liebes Aidoo Team,
ich wollte mich mal bedanken bei EUCH!!! Ich habe vor kurzem einen Wunsch geäußert, der sehr schnell umgesetzt wurde. Habe ihn auch direkt nach dem neuen Update anwenden können. Super! Macht weiter so ;-). Auch Gissi macht sich mitlerweile echt super! ;-)“

Alle wichtigen Informationen und Neuigkeiten finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.aidoo.de.

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Unsere Neuerungen im Überblick

 

Anpassungen für die DSGVO
Die Standardeinstellung für den SMS, E-Mail und Newsletterversand können Sie ab sofort in der aidoo Manage unter „Unternehmen : Voreinstellungen“ selbst festlegen.

Ein Vertrag, über den bereits Einzüge/Umsätze erfolgt sind, kann ab sofort nicht mehr gelöscht werden. Laut GoBD:

1. Unveränderbarkeit von Buchungen und Aufzeichnungen
Alle steuerlich relevanten Daten im Unternehmen (nicht nur in der Finanzbuchhaltung, sondern auch beispielsweise alle Daten in vorgelagerten IT-Systemen) müssen so archiviert werden, dass nachträgliche Änderungen des Originaldokuments nicht möglich sind bzw. die Änderung offensichtlich sein muss. Sind nachträgliche Änderungen notwendig (was in der Praxis häufig vorkommen dürfte), müssen diese Änderungen nachvollziehbar protokolliert werden. Diese Protokolle sind mit den steuerlich relevanten Daten zusammen aufzubewahren.

Nach Auffassung der Finanzverwaltung muss die zum Einsatz kommende elektronische Buchhaltung gewährleisten, dass alle Informationen (Programme und Datensätze), die einmal in dem Verarbeitungsprozess eingeführt wurden, nicht mehr unterdrückt oder ohne Kenntlichmachung überschrieben, gelöscht oder geändert werden können.

"aidoo Manage : Terminplaner"
Beim Anlegen von Interessenten oder Walk-Ins werden die Vorsteinstellungen für den SMS, E-Mail und Newsletterversand ebenfalls berücksichtigt.

"aidoo Checkinout : Verkauf"
Für den Verkauf von Artikeln kann jetzt auch ein Barcodeleser innerhalb der Warentastatur verwendet werden. Jedem Artikel kann in der Warenwirtschaft ein Barcode zugeordnet werden. Über einen Barcodescanner kann der Artikel am Checkinout schnell und einfach verkauft werden. Warentastatur öffnen, Barcode scannen und schon wird der entsprechende Artikel ausgewählt. Gerade wenn Sie über ein umfangreiches Angebot verfügen, ist der Einsatz eines Barcodescanner für den Verkauf ein enorme Erleichterung.

Eine weitere neue Funktion im Verkauf, ist die mit einem Mitarbeiterrecht und Kurzzeicheneingabe kombinierte „Preisanpassung“. Wird der Preis für einen Artikel angepasst, muss der Mitarbeiter zum einen das entsprechende Recht dafür besitzen und zusätzlich noch die Eingabe mit seinem Kurzzeichen bestätigen. Selbstverständlich wird dieser Vorgang von uns genau protokolliert und kann so jederzeit nachverfolgt werden.

"aidoo Manage : Statistiken"
Die Statistik „Bonus/Guthaben“ haben wir jetzt in die neue Kasse integriert und sämtliche Buchungen über Guthaben und Bonus werden jetzt auch hier ausgewiesen.

Darüber hinaus haben wir auch die Statistik „pro Studio Warenverkauf“ eingebunden und der gesamten Warenverkauf wird hier wieder übersichtlich ausgewiesen.

Einen Überblick aller Veränderungen erhalten Sie auf unserem Entwicklerblog. Für Fragen zu den einzelnen Funktionen steht Ihnen der Support gerne zur Verfügung.

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